Welche Themen bearbeitet werden können:
In der Regel begleite ich Sie in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten.
In dem unverbindlichen Erstgespräch sollen Sie ein persönliches Gespür erhalten, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Ebenfalls mache ich mir einen Eindruck darüber, ob sich Ihr Anliegen in diesem Kontext bearbeiten lässt.
Eine gemeinsame Auftragsklärung bildet das Fundament für die gemeinsame Zusammenarbeit. In diesem Gespräch wird schriftlich festgehalten, welches Ziel mit dem Coaching verfolgt werden soll. So lassen sich am Ende des Prozesses in der Auswertung die Ziele qualitativ messen und bewerten.
Die eingebrachten Anliegen werden auf dem Hintergrund einer systemischen Haltung bearbeitet. Hierzu werden verschiedene Methoden hinzugezogen, um Ihnen eine neue Perspektive auf Ihr Anliegen näher zu bringen.
Nach dem Coaching-Prozess erfolgt in einem separaten Termin eine Auswertung und Bewertung des Prozesses. Hierzu dient die gemeinsame Auftragsklärung aus Punkt 2 als Grundlage. In einem weiteren Schritt wird nun überprüft, ob das Ziel erreicht wurde oder ob der Auftrag evtl. noch einmal nachjustiert werden muss. In diesem Fall beginnen wir erneut in Phase 2.
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